Tätigkeitsschwerpunkte


Arbeitsrecht

Unsere Tätigkeit umfasst die Gestaltung von Arbeitsverträgen mit Arbeitnehmern und von Dienstverträgen mit Geschäftsführern und Vorständen, das Arbeitsvertragsrecht (z. B. Entgeltfragen, Urlaub und Krankheit, Haftung, Wettbewerbsverbote) sowie Aufhebungsverträge und Kündigungen einschließlich Prozessführung.

Wir entwerfen Arbeitsverträge und Anstellungsverträge für Geschäftsführer, klären Arbeitnehmer und Arbeitgeber über Risiken auf, wenn sie einen neuen Arbeitsvertrag abschließen und passen Vereinbarungen neuen Gegebenheiten an. Soll ein Arbeitsverhältnis gekündigt werden, so führen wir Kündigungsschutzprozesse, entwerfen Aufhebungsvereinbarungen und handelt ihren Inhalt aus.


Erbrecht

Hier umfasst unsere Tätigkeit u.a. die Beratung bei der Errichtung von Testamenten und Erbverträgen, die Vertretung bei Erbauseinandersetzungen und bei der Geltendmachung von Vermächtnis- und Pflichtteilsansprüchen. Wir beraten Sie auch individuell und diskret bei Fragen in Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge, insbesondere unter Beachtung der verschiedenen gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.


Unternehmensrecht

Im Zusammenhang mit der Gründung einer GmbH, OHG, KG, einer GbR oder eines Vereins erstellen wir die Verträge oder prüfen sie. Wir passen diese Vereinbarungen auch an geänderte, äußere Bedingungen, insbesondere bei Regelungen in Zusammenhang mit einer Unternehmernachfolge, an. Darüber hinaus beraten wir sowohl Gesellschafter als auch Gesellschaftsorgane bei allen rechtlichen Fragen.


Verwaltungsrecht

Tätigkeitsschwerpunkt ist die Prüfung von Bescheiden oder sonstigen Akten von Verwaltungsbehörden, Renten- oder Sozialversicherungsträgern. Gegen rechtswidrige Bescheide führen wir Widerspruchs- bzw. Klagverfahren um die berechtigten Ansprüche durchzusetzen. In Antragsverfahren beraten wir und sind bei der Antragstellung behilflich.
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