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Tätigkeitsschwerpunkte
Arbeitsrecht
Unsere Tätigkeit umfasst die Gestaltung von Arbeitsverträgen
mit Arbeitnehmern und von Dienstverträgen mit Geschäftsführern
und Vorständen, das Arbeitsvertragsrecht (z. B. Entgeltfragen,
Urlaub und Krankheit, Haftung, Wettbewerbsverbote) sowie
Aufhebungsverträge und Kündigungen einschließlich
Prozessführung.
Wir entwerfen Arbeitsverträge und Anstellungsverträge
für Geschäftsführer, klären Arbeitnehmer
und Arbeitgeber über Risiken auf, wenn sie einen neuen
Arbeitsvertrag abschließen und passen Vereinbarungen
neuen Gegebenheiten an. Soll ein Arbeitsverhältnis
gekündigt werden, so führen wir Kündigungsschutzprozesse,
entwerfen Aufhebungsvereinbarungen und handelt ihren Inhalt
aus.
Erbrecht
Hier umfasst unsere Tätigkeit u.a. die Beratung bei
der Errichtung von Testamenten und Erbverträgen, die
Vertretung bei Erbauseinandersetzungen und bei der Geltendmachung
von Vermächtnis- und Pflichtteilsansprüchen.
Wir beraten Sie auch individuell und diskret bei Fragen
in Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge, insbesondere
unter Beachtung der verschiedenen gesellschaftsrechtlichen
Gestaltungsmöglichkeiten.
Unternehmensrecht
Im Zusammenhang mit der Gründung einer GmbH, OHG, KG,
einer GbR oder eines Vereins erstellen wir die Verträge
oder prüfen sie. Wir passen diese Vereinbarungen auch
an geänderte, äußere Bedingungen, insbesondere
bei Regelungen in Zusammenhang mit einer Unternehmernachfolge,
an. Darüber hinaus beraten wir sowohl Gesellschafter
als auch Gesellschaftsorgane bei allen rechtlichen Fragen.
Verwaltungsrecht
Tätigkeitsschwerpunkt ist die Prüfung von Bescheiden oder sonstigen
Akten von Verwaltungsbehörden, Renten- oder Sozialversicherungsträgern.
Gegen rechtswidrige Bescheide führen wir Widerspruchs- bzw. Klagverfahren
um die berechtigten Ansprüche durchzusetzen. In Antragsverfahren beraten
wir und sind bei der Antragstellung behilflich.
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