| |
|
| |
Tätigkeitsschwerpunkte
Bau- und Werkvertragsrecht
Tätigkeitsschwerpunkte sind die Erstellung und Überarbeitung
von Bauverträgen und Fertighausverträgen unter
Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung, die laufende
baubegeleitende Beratung bei Bauvorhaben, die Sicherung und
Durchsetzung von Werklohnforderungen bzw. die Abwehr unberechtigter
Forderungen. Weiterhin Geltendmachung und Durchsetzung von
Gewährleistungsansprüchen für Bauherrn und
Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. Abwehr unberechtigter
Mangelbeseitigungsansprüche für Bauunternehmen
und Handwerker. Die Vertretung erfolgt sowohl vor den Zivilgerichten
(ausgenommen BGH), wie auch in Schiedsverfahren.
Architektenrecht
Wesentlicher Aufgabenbereich ist die Realisierung
der Honorarforderungen für Architekten und Bauingenieure und die Beratung/Vertretung
von Architekten bzw. Bauherrn in Verfahren bei Gewährleistungs-
und Schadenersatzansprüchen.
Immobilienrecht und WEG
Neben der laufenden Beratung von Hausverwaltungen
in den tagtäglichen Verwaltungsproblemen erfolgt die Vorbereitung „sicherer
Beschlussvorlagen“ für Wohnungseigentümerversammlungen
durch Er- und Überarbeitung von Tagesordnung und Einladung.
Daneben wird rechtliche Unterstützung beim Einzug von
Mietrückständen (Sonderverwaltung) für einzelne
Wohnungseigentümer oder bei Hausgeldrückständen
für die Wohnungseigentümergemeinschaft geleistet,
um die Forderungen zeitnah zu realisieren. Daneben unterstützen
wir natürlich in allen „Bau“-fragen.
Im Immobilienrecht erstellen wir Kaufvertragsentwürfe
bzw. überprüfen notarielle Vertragsentwürfe.
Desweiteren sind wir in der Abwicklung von Kaufverträgen
bei Insolvenz des Bauträgers behilflich, wie auch bei
der Rückabwicklung von Kaufverträgen gegenüber
nicht zahlungsfähigen Erwerbern
Mietrecht
In Mietangelegenheiten vertreten wir Vermieter bei Einforderung von Mietrückständen,
unterstützen sie bei der Kündigung und setzen ihre berechtigten Ansprüche
mittels Räumungs- und Zahlungsklagen durch. Mieter erhalten bei uns Unterstützung
bei Mietmängeln und ihren berechtigten Forderungen auf angemessene Mietminderung.
Verkehrsrecht
Arbeitsschwerpunkt ist die zeitnahe Realisierung der Schadenersatzleistungen
für den Unfallgeschädigten. Dabei achten wir darauf, dass der Unfallgeschädigte
alle Schadenersatzleistungen erhält, die ihm zustehen. Neben der Regulierung
des Sachschadens liegt ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt auf der Geltendmachung
und Durchsetzung eines angemessenen Schmerzensgeldes bei unfallbedingter Körperverletzung.
Weiter vertreten wir in Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren
mit verkehrsrechtlichem Bezug.
|
|
|
|
|