Tätigkeitsschwerpunkte


Bau- und Werkvertragsrecht

Tätigkeitsschwerpunkte sind die Erstellung und Überarbeitung von Bauverträgen und Fertighausverträgen unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung, die laufende baubegeleitende Beratung bei Bauvorhaben, die Sicherung und Durchsetzung von Werklohnforderungen bzw. die Abwehr unberechtigter Forderungen. Weiterhin Geltendmachung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen für Bauherrn und Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. Abwehr unberechtigter Mangelbeseitigungsansprüche für Bauunternehmen und Handwerker. Die Vertretung erfolgt sowohl vor den Zivilgerichten (ausgenommen BGH), wie auch in Schiedsverfahren.


Architektenrecht

Wesentlicher Aufgabenbereich ist die Realisierung der Honorarforderungen für Architekten und Bauingenieure und die Beratung/Vertretung von Architekten bzw. Bauherrn in Verfahren bei Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen.


Immobilienrecht und WEG

Neben der laufenden Beratung von Hausverwaltungen in den tagtäglichen Verwaltungsproblemen erfolgt die Vorbereitung „sicherer Beschlussvorlagen“ für Wohnungseigentümerversammlungen durch Er- und Überarbeitung von Tagesordnung und Einladung. Daneben wird rechtliche Unterstützung beim Einzug von Mietrückständen (Sonderverwaltung) für einzelne Wohnungseigentümer oder bei Hausgeldrückständen für die Wohnungseigentümergemeinschaft geleistet, um die Forderungen zeitnah zu realisieren. Daneben unterstützen wir natürlich in allen „Bau“-fragen.
Im Immobilienrecht erstellen wir Kaufvertragsentwürfe bzw. überprüfen notarielle Vertragsentwürfe. Desweiteren sind wir in der Abwicklung von Kaufverträgen bei Insolvenz des Bauträgers behilflich, wie auch bei der Rückabwicklung von Kaufverträgen gegenüber nicht zahlungsfähigen Erwerbern


Mietrecht

In Mietangelegenheiten vertreten wir Vermieter bei Einforderung von Mietrückständen, unterstützen sie bei der Kündigung und setzen ihre berechtigten Ansprüche mittels Räumungs- und Zahlungsklagen durch. Mieter erhalten bei uns Unterstützung bei Mietmängeln und ihren berechtigten Forderungen auf angemessene Mietminderung.


Verkehrsrecht

Arbeitsschwerpunkt ist die zeitnahe Realisierung der Schadenersatzleistungen für den Unfallgeschädigten. Dabei achten wir darauf, dass der Unfallgeschädigte alle Schadenersatzleistungen erhält, die ihm zustehen. Neben der Regulierung des Sachschadens liegt ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt auf der Geltendmachung und Durchsetzung eines angemessenen Schmerzensgeldes bei unfallbedingter Körperverletzung.

Weiter vertreten wir in Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren mit verkehrsrechtlichem Bezug.
zurück
 
  designed by w3work